BPG Möller online

Dienstag, 8.April 2008

Wir möchten uns Ihnen auf diesem Weg vorstellen, Ihnen einen Einblick in unsere Arbeit geben und Ihnen ein paar Referenzobjekte vorstellen.

Das Jahr 2014 steht wie bereits die letzten Jahre nicht zuletzt im Zeichen des Artenschutzes nach § 44 BNatSchG, wobei die Erstellung von Artenschutzprüfungen und hieraus resultierenden Umsiedlungen von Zauneidechsen und Haselmäusen einen unserer Arbeitsschwerpunkt bilden. Neben Straßenbauprojekten bearbeiten wir derzeit verschiedene ökologische Gutachten und Umweltprüfungen zur Errichtung von Biogasanlagen und im Rahmen von Abbauplänen und Bebauungsplänen. Ein weiteres Tätigkeitsfeld ist die Durchführung der Umweltschadensprüfung nach § 19 BNatSchG.

Besonders stolz sind wir auf die zahlreichen positiven Rückmeldungen von unseren Auftraggebern, die uns darin bestätigen, dass der qualifizierte und ehrliche Weg vielleicht nicht immer der bequemste, dafür aber der erfolgsversprechendste ist. Probleme mit der Umsetzung eines Vorhabens werden von uns als positive Herausforderung angenommen. Lösungen entwickeln wir erfolgreich in enger Zusammenarbeit zwischen Auftraggebern und Genehmigungsbehörden, was in den vergangenen Jahren dazu geführt hat, dass selbst schwierige Vorhaben realisiert werden konnten, da unsere Gutachten gerichtsfest waren.  Durch zahlreiche Fortbildungsveranstaltungen und die Mitarbeit in entsprechenden Arbeitskreisen sind wir in der Lage immer zeitnah auf neue Rechtslagen, die sich aus Gerichtsurteilen zum § 44 BNatSchG ergeben, einzugehen. Auch die Umsetzung des in § 19 BNatSchG aufgenommenen Umweltschadensgesetzes zählt zu unseren Aufgabenfeldern, die wir erfolgreich bearbeiten.

Für eine fach- und sachgerechte Durchführung der Artenschutzprüfungen führen wir qualifizierte Kartierungen zu den relevanten Tierartengruppen und Pflanzen durch. Außerdem ermitteln wir routinemäßig im Hinblick auf § 19 BNatSchG die in den Untersuchungsräumen vorkommenden Lebensraumtypen des Anh. I der FFH-Richtlinie (LRT). Neben der umfassenden Kenntnis der Rechtslage sind für die artspezifische Betroffenheitsanalyse umfassende wissenschaftliche Kenntnisse über die Lebens- und Verhaltensweisen der betroffenen Arten notwendig. Deshalb arbeiten wir regelmäßig mit Spezialisten für einzelne schwierige Artengruppen zusammen. Nur so kann gewährleistet werden, dass die zunächst am Schreibtisch entworfenen Vermeidungsmaßnahmen inkl. der CEF-Maßnahmen, oder die im Rahmen von Ausnahmegenehmigungen nach § 45 BNatSchG konzipierten FCS-Maßnahmen anschließend in der freien Natur auch so funktionieren werden, wie es die Rechtssprechung fordert. Mit Ausnahme von Flächen, die dem Prozessschutz überlassen werden sollen ist es in der Regel aber auch notwendig ein Einvernehmen mit dem anschließenden Pächter der Flächen zu erlangen, so dass wir nach Möglichkeit versuchen einen Abgleich zwischen den wirtschaftlichen Interessen und den natürlichen Anforderungen zu schaffen. Nur dann kann die Funktionalität der Maßnahme aus unserer Sicht auch auf Dauer garantiert werden.

Daneben legen wir großen Wert auf die praktische Arbeit im Gelände und freuen uns darüber, dass wir 2014 den Schreibtisch an vielen Tagen gegen Reptilienangel, Kartierbrett, Fernglas, Klangattrappe, Exhaustor und Sammelgläschen eintauschen dürfen. Wir bieten Ihnen Kartierungen und Spezialuntersuchungen zu nahezu allen Artengruppen wie z. B. Vögeln, Haselmaus, Amphibien, Fischen, Reptilien, Tagfaltern und Widderchen, Laufkäfern, Spinnne, Muscheln und Schnecken , sowie limnologische Untersuchen an. Auch die Vegetatonskunde zählt zu unserem Standardangebot. Weitere Artengruppen teilen wir Ihnen gerne auf Nachfrage mit.

Wenn Sie Fragen zum speziellen Artenschutz, der Umsetzung der FFH-Richtlinie und den sich möglicherweise aus dem Umweltschadensgesetz, das in § 19 BNatSchG umgesetzt wurde haben, oder wenn sie ein fachlich qualifizierten Büro suchen, dass Ihnen einen Umweltbericht, eine  UVS oder einen LBP mit den dazugehörigen Fachbeiträgen erstellt, ohne dass diese anschließend noch mühselig zusammen geführt werden müssen, dann nehmen Sie doch einfach Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gerne und unverbindlich.

Sollten Sie uns einmal nicht telefonisch im Büro erreichen, so probieren Sie es doch einfach per Mail oder unter der Mobilnummer 0170-4427743.